Zukunftsentscheidung an der Lohmühle: VfB Lübeck plant Ausgliederung in eine GmbH

von Ismail Yesilyurt

Der VfB Lübeck steht vor einer historischen Weichenstellung. Nach den massiven finanziellen Turbulenzen der jüngeren Vergangenheit, die der Traditionsverein von der Lohmühle nur dank einer beispiellosen Kraftanstrengung überstehen konnte, soll die Profifußball-Abteilung nun auf ein völlig neues rechtliches und wirtschaftliches Fundament gestellt werden. Unvergessen bleibt in diesem Zusammenhang die erfolgreiche Spendensammlung, die dem Verein eine Million Euro einbrachte und den VfB überhaupt erst monetär am Leben hielt.

Um die Weichen für eine wirtschaftlich gesicherte Zukunft zu stellen, lädt der VfB Lübeck seine Mitglieder zu einer richtungsweisenden außerordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, dem 15. Juni 2026, ein.

Rechtliche und technische Schritte für ein gesundes Fundament

Der unumstrittene Hauptpunkt der anstehenden Tagesordnung ist ein gemeinsamer Antrag des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Ziel ist es, den Spielbetrieb der 1. Herrenmannschaft des VfB Lübeck von 1919 e.V. mit Wirkung zum 1. Juli 2026 offiziell aus dem Hauptverein auszugliedern. Der Profibereich soll künftig in der neu zu gründenden VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH organisiert werden.

Durch diesen Schritt sollen zeitnah alle notwendigen „technischen und rechtlichen“ Maßnahmen eingeleitet werden, damit die ausgegliederte Fußballsparte dauerhaft auf gesunden und wettbewerbsfähigen GmbH-Beinen stehen kann. Im modernen Profifußball gilt dieser Strukturwandel als essenziell, um Haftungsrisiken für den eingetragenen Verein (e.V.) zu minimieren und gleichzeitig attraktivere Bedingungen für potenzielle strategische Partner und Investoren zu schaffen.

Die offizielle Tagesordnung für den 15. Juni 2026 gliedert sich in vier prägnante Punkte:

  1. Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder
  2. Antrag des Vorstandes und Aufsichtsrates zur Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Herrenmannschaft des VfB Lübeck von 1919 e.V. zum 01.07.2026 auf die VfB Lübeck Fußballspielbetrieb GmbH
  3. Antrag des Vorstandes und Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung des VfB Lübeck von 1919 e.V.
  4. Abschluss

Strikte Fristen und thematische Vorgaben für Mitgliederanträge

Damit die Versammlung rechtssicher durchgeführt werden kann, verweist die Vereinsführung auf die geltenden Regularien. Gemäß § 12 Abs. 5 der Vereinssatzung müssen Anträge von Mitgliedern zur außerordentlichen Mitgliederversammlung spätestens eine Woche vor dem eigentlichen Termin schriftlich auf der Geschäftsstelle eingegangen sein. Stichtag ist somit Montag, der 8. Juni 2026.

Zudem gilt eine strikte thematische Eingrenzung für alle eingereichten Initiativen. Da es sich um eine außerordentliche Versammlung handelt, können laut Satzung ausschließlich solche Tagesordnungspunkte behandelt werden, die auch konkret zur Einberufung geführt haben. Eingereichte Anträge von Mitgliedern müssen sich daher zwingend und eng an das Thema der potenziellen Ausgliederung der Regionalliga-Mannschaft sowie an die damit einhergehenden, notwendigen Satzungsänderungen halten. An der Lohmühle beginnt nun die heiße Phase der Diskussion über die grün-weiße Zukunft.

ähnliche Artikel

Consent Management Platform von Real Cookie Banner