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(Quelle: PM VfB Lübeck) Das Verbandsgericht des Norddeutschen Fußball-Verbands hat den VfB Lübeck dazu verurteilt, das Regionalliga-Punktspiel gegen Blau-Weiß Lohne (Fr., 24.3., 20 Uhr) vor einer leeren Pappelkurve zu bestreiten.
Das entsprechende Urteil wurde uns am Donnerstag zugestellt. Der vom Sportgericht in erster Instanz verhängte teilweise Zuschauerausschluss, betreffend die Blöcke D, E und F der Lohmühle, wurde dabei in der Berufungsinstanz bestätigt. Präzisiert wurde, dass ein solcher Teilausschluss mit genügend Vorbereitungszeit zu erfolgen hat, weshalb das Verbandsgericht für den Vollzug des Urteils den Termin des Spiels gegen Lohne festlegte.
Der VfB-Vorstand, der seine Berufung insbesondere mit fehlender Verhältnismäßigkeit einer solchen Kollektivstrafe begründet hatte, prüft derzeit ergebnisoffen weitere mögliche Maßnahmen in diesem Fall. Diese können jedoch nicht den Verbandsrechtsweg betreffen, der mit dem vorliegenden Urteil abgeschlossen ist.