Fälschlicherweise hatten wir im Spielbericht des Osterrönfelder TSV gegen den TSV Altenholz aufgrund der angekündigten Nichtmeldung für die kommende Spielzeit 2025/26 von RB Obere Treene Tabellenplatz 14 in der Landesliga Schleswig als (virtuellen) Relegationsplatz deklariert. Dem ist nicht so!
In der Regionalliga Nord ist bei einer Nichtmeldung für die kommende Saison der Verein erster Absteiger (wie im Fall von Teutonia 05). Dadurch verringert sich die Anzahl der Absteiger. Im Bereich des SHFV ist der Fall, eine Nichtmeldung einer Mannschaft für die kommende Saison, anders geregelt. Nach Anfrage beim SHFV ist Obere Treene, da die Punktspiele von RB zu Ende gespielt werden, ein zusätzlicher Absteiger. D. h. die Plätze 14 bis 16 bleiben direkte Abstiegsplätze und der 13. Platz bedeutet die Relegation. Der frei gewordene Platz durch die Nichtmeldung von RB Obere Treene wird durch die Landesliga-Relegationsrunde der Verbandsligen aufgefüllt. Ergänzung: Oder durch einen Absteiger weniger aus der Relegation der Tabellen-13. der beiden Landesligen? Laut Paragraf 20 Nr 2. b) der Spielordnung wäre dem so. Eine erneute Anfrage beim SHFV sollte das klarstellen und wird demnächst an dieser Stelle aktualisiert.
Falls eine Mannschaft vor Beendigung der Punktspiele zurück zieht, dann ist diese Mannschaft erster Absteiger. Die Plätze 15 und 16 wären direkte Abstiegsplätze und Platz 14 dann der Relegationsplatz.
Nach einer ersten Anfrage beim Staffelleiter der Landesligen gab es die Info, dass bei Nichtmeldung einer Mannschaft für die Landesliga es einen zusätzlichen Aufsteiger aus der Verbandsliga geben würde. Nach einer erneuten Anfrage und Überprüfung durch den SHFV gestaltet sich der Abstieg aus der Landesliga 2024/25 wie folgt:
- Variante A (Heide steigt in RL auf): In diesem Fall gibt es neben den drei Regelabsteigern aus jeder Landesliga einen weiteren Absteiger. Dieser wird im Relegationsspiel zwischen den 13. der beiden Staffeln ermittelt.
- Variante B (Heide steigt nicht in RL auf): In diesem Fall gibt es neben den drei Regelabsteigern aus jeder Landesliga zwei weitere Absteiger. Die beiden 13. der Landesligen steigen durch die gleitende Skala in die Verbandsliga-Ebene ab.
Sofern eine Mannschaft nicht für die kommende Saison meldet, reduziert sich die Anzahl der aus der Landesliga absteigenden Mannschaften mittels gleitender Skala entsprechend. In der Variante A bedeutet dies, dass es nur die drei Regelabsteiger in jeder Staffel gibt. In der Variante B bedeutet dies, dass es nur eine weitere Mannschaft gibt, welche zusätzlich zu den drei Regelabsteigern aus jeder Staffel absteigt.