Berufung erfolglos: Urteil bleibt bestehen
Das Verbandsgericht des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands (SHFV) hat am 7. Juli 2025 entschieden: Die Berufung des SV Azadi Lübeck gegen die Wertung des Spiels gegen den VfR Horst wurde abgelehnt. Damit bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung zur Aufstiegsrunde zur Landesliga 2025/26.
Spielabbruch nicht rechtmäßig
Der Hintergrund: Der SV Azadi Lübeck war nach der Halbzeitpause nicht mehr zum Spiel angetreten. Laut SHFV liegt es jedoch allein im Ermessen des Schiedsrichters, zu entscheiden, ob ein Spiel abgebrochen wird oder weiterläuft. Das eigenständige Verlassen des Spiels durch eine Mannschaft ist nicht regelkonform – so die Begründung des Verbandsgerichts.
Keine Revision möglich
Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich, das ursprüngliche Urteil des SHFV-Sportgerichts vom 19. Juni 2025 ist damit rechtskräftig.
Klare Haltung gegen Diskriminierung
Das Verbandsgericht stellte außerdem klar: Die Entscheidung zur Spielwertung bedeutet keinesfalls, dass das Verhalten der Zuschauer während der Partie akzeptiert oder gerechtfertigt wird. Diskriminierung und rassistische Äußerungen haben im Fußball keinen Platz. Etwaige Fehlverhalten auf den Rängen werden in einem separaten Verfahren geprüft – unabhängig von der Spielwertung.
Endgültige Spielwertung
Das Endergebnis bleibt damit bestehen: 3 Punkte und ein 5:0-Sieg für den VfR Horst, 0 Punkte und 0:5 für den SV Azadi Lübeck.